Aufwand ist nach der Veranstaltung direkt an diese zu bezahlen.
Meldung liegt in der Verantwortung des Veranstalters.
Sperrstunde:
01.00 Uhr
Verlängerung – Ansuchen beim Gemeindeamt erforderlich.
Müll:
Muss vom Veranstalter entsorgt werden. Bei Nichtbeachtung stellt Gemeinde die Kosten für Müllentsorgung in Rechnung.
Haftung:
Für Schäden am Gebäude und an Dritten haftet der Veranstalter.
Schäden:
Bei Sachbeschädigung – Meldepflicht an Gemeinde.
Aufbau/Deko:
In Absprache mit Saalwart!
Bei Nichtbeachtung werden anfallende Kosten der Instandsetzung dem Veranstalter verrechnet.