Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. Diese darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumundszeugnis, (polizeiliches) Führungszeugnis oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person oder darüber, dass im Strafregister keine Verurteilungen eingetragen sind. Es wird nur der betroffenen Person auf Antrag ausgestellt.
Je nach zukünftiger Tätigkeit und/oder Arbeitsumfeld kann auch eine spezielle „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“, „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ oder „Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“ ausgestellt werden. Diese können nur beantragt und ausgestellt werden, wenn eine entsprechende Bestätigung des (zukünftigen oder aktuellen) Arbeitgebers bzw. der Organisation vorliegt.