Was ist zu tun?
Der Tod eines nahestehenden Menschen zählt zu den schwierigsten Momenten im Leben. Inmitten der Trauer stehen Angehörige oft vor einer Reihe organisatorischer Aufgaben, die geklärt werden müssen.
In Vorarlberg übernimmt in der Regel das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen die wichtigsten Schritte rund um den Todesfall. Dazu gehört meist auch die Beantragung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
Die behördliche Abmeldung einer verstorbenen Person mit Hauptwohnsitz in Österreich erfolgt automatisch im Zuge der standesamtlichen Beurkundung. Gleichzeitig wird das zuständige Bezirksgericht über den Sterbefall informiert. Dieses beauftragt – entsprechend der gesetzlichen Regelung – einen Notar mit der Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens.
In der Gemeinde Zwischenwasser gibt es drei Friedhöfe: Muntlix, Batschuns und Dafins. Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Verwalter, um alles Weitere zu koordinieren.