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Sterbefall

Was ist zu tun?

Der Tod eines nahestehenden Menschen zählt zu den schwierigsten Momenten im Leben. Inmitten der Trauer stehen Angehörige oft vor einer Reihe organisatorischer Aufgaben, die geklärt werden müssen.

In Vorarlberg übernimmt in der Regel das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen die wichtigsten Schritte rund um den Todesfall. Dazu gehört meist auch die Beantragung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

Die behördliche Abmeldung einer verstorbenen Person mit Hauptwohnsitz in Österreich erfolgt automatisch im Zuge der standesamtlichen Beurkundung. Gleichzeitig wird das zuständige Bezirksgericht über den Sterbefall informiert. Dieses beauftragt – entsprechend der gesetzlichen Regelung – einen Notar mit der Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens.

In der Gemeinde Zwischenwasser gibt es drei Friedhöfe: Muntlix, Batschuns und Dafins. Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Verwalter, um alles Weitere zu koordinieren.

Friedhöfe und Zuständigkeiten

Muntlix

Grabauswahl, Kauf, Öffnen & Schließen und Organisation von Verabschiedungsgottesdiensten, Totenwachen usw.:
Pfarre Muntlix
Herr Thomas Gassner, Gemeindeleiter
Fidelisgasse 3, 6835 Zwischenwasser
pfarre.muntlix@kath-kirche-vorderland.at
+43 676 83240 8275


Batschuns

Grabauswahl, Kauf, Öffnen & Schließen:
Gemeinde Zwischenwasser
Hauptstraße 14, 6835 Zwischenwasser
gemeinde@zwischenwasser.at
+43 5522 4915

Organisation von Verabschiedungsgottesdiensten, Totenwachen usw.:
Pfarre Batschuns
Frau Dipl. PAss Sandra Friedle, Gemeindeleiterin
Kirchstraße 12, 6835 Zwischenwasser
pfarre.batschuns@kath-kirche-vorderland.at
+43 676 832408350

Dafins

Grabauswahl, Kauf, Öffnen & Schließen und Organisation von Verabschiedungsgottesdiensten, Totenwachen usw.:
Pfarre Dafins
Herr Mag. Felix Zortea, Pfarrprovisor
St. Peter-Bühel 1/3, 6830 Rankweil
+43 5522 45059
pfarre@dafins.at

Sterbeurkunde

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde werden folgende Dokumente benötigt. In der Regel übernimmt das beauftragte Bestattungsunternehmen die Einreichung.

Erforderliche Unterlagen:

  • Lichtbildausweis der beantragenden Person

  • Geburtsurkunde des/der Verstorbenen

  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug)

  • Heiratsurkunde des/der Verstorbenen (falls verheiratet)

  • Urkundlicher Nachweis akademischer Grade (falls vorhanden)

  • Sterbeurkunde des Ehepartners/der Ehepartnerin (bei Verwitweten)

  • Scheidungsurteil (falls geschieden)

Hinweis:
Auch für bereits länger zurückliegende Todesfälle kann eine Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Zuständigkeit bei alten Geburteneinträgen:

  • Für Geburten vor dem 01.01.1939: Pfarramt der Kirchengemeinde am Geburtsort

  • Für Geburten ab dem 01.01.1939: Standesamt der Wohnsitzgemeinde
    Für Einwohner*innen der Gemeinde Zwischenwasser: Standesamtsverband Röthis
    Kontakt: Gemeinde Röthis, Standesamtsverband, +43 5522 45325-76 oder standesamt@roethis.at