Heizkostenzuschuss 2026/27
Auch heuer unterstützt das Land Vorarlberg Haushalte mit geringem Einkommen bei den Heizkosten. Der Antrag kann vom 16. Oktober 2026 bis 12. Februar 2027 beim Wohnsitzgemeindeamt persönlich oder über das Online-Formular gestellt werden. Der Zuschuss beträgt einmalig bis zu € 250,- , für Bezieher:innen von Sozialhilfe € 180,- (automatisch durch die Bezirkshauptmannschaft).
Anspruchsberechtigt sind nur Personen mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg. Kein Zuschuss wird für Bewohner:innen von Heimen, Grundversorgungsquartieren oder für Wohngemeinschaften mit Mehrfachanträgen gewährt.
Die Einkommensgrenzen liegen bei € 1.480,- für einen Ein-Personen-Haushalt und € 2.020,- für zwei Personen. Durch die sogenannte Einschleifregelung kann es auch bei etwas höherem Einkommen noch einen reduzierten Zuschuss geben. Vermögen wird nicht berücksichtigt, ausschlaggebend ist nur das Einkommen, das mit Unterlagen nachzuweisen ist.
Alle Details sowie Rechenbeispiele finden Sie im Informationsblatt, welches Sie weiter unten downloaden können oder direkt bei uns im Gemeindeamt.