Der Bundespräsident wird gemäß dem Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 (BPräsWG) für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt und ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich. Eine unmittelbare Wiederwahl ist einmal zulässig. Seit 1951 erfolgt die Wahl des Bundespräsidenten direkt durch das Volk. Neben den Bundesministern, Staatssekretären und Mitgliedern der Landesregierungen zählt er zu den obersten Organen der Vollziehung.
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind (mit Ausnahme des Wahlalters), wird auf Basis des jeweiligen Stichtags der Wahl festgestellt.
Wählen mit der amtlichen Wahlinformation
In der Regel wird die amtliche Wahlinformation automatisch per Post zugesandt. Die Stimmabgabe erfolgt dann am Wahlsonntag im zugewiesenen Wahllokal der Wohnsitzgemeinde. Alternativ sind die Briefwahl mittels Wahlkarte sowie die Stimmabgabe durch den Besuch der Wahlkommission bei Gehunfähigkeit möglich.
Wählen mit der Wahlkarte
Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich ortsabwesend oder aus gesundheitlichen Gründen verhindert sind, können eine Wahlkarte beantragen.
Die Beantragung ist persönlich im Bürgerservice möglich – mit der der Wahlinformation beiliegenden Anforderungskarte, per Post, E-Mail oder über den Online-Antrag (Link https://www.meinewahlkarte.at/). Telefonische Anträge sind nicht zulässig. Der Antrag kann formlos gestellt werden, muss jedoch folgende Angaben enthalten: Name, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz, Zustelladresse der Wahlkarte, einen gültigen Identitätsnachweis sowie eine Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen.