Der Flächenwidmungsplan gibt parzellenscharfe Auskunft über die Widmung sämtlicher Grundstücke im Gemeindegebiet von Zwischenwasser. Jedem Grundstück wird darin eine bestimmte Nutzung zugeordnet. Der Plan wird von der Gemeindevertretung durch Verordnung erlassen und darf nur aus wichtigen Gründen geändert werden – etwa bei Änderung der maßgeblichen Rechtslage oder bei wesentlichen Veränderungen der für die Raumplanung relevanten Verhältnisse.
Neben Bauflächen können im Flächenwidmungsplan auch Bauerwartungsflächen, Freiflächen, Verkehrsflächen und Vorbehaltsflächen festgelegt werden.
Die Bauflächen gliedern sich in:
Bauflächen-Kerngebiet
Bauflächen-Wohngebiet
Bauflächen-Mischgebiet
Bauflächen-Betriebsgebiet
Der Flächenwidmungsplan gibt unter anderem Auskunft darüber, ob auf einem Grundstück gebaut werden darf oder nicht. Die Festlegung der Widmungskategorien basiert auf den Raumplanungszielen und den Planungen des Landes und der Gemeinden. Die wichtigste Grundlage für den Flächenwidmungsplan ist das Räumliche Entwicklungskonzept.
Änderung des Flächenwidmungsplans
Der Eigentümer eines Grundstücks kann beim Gemeindeamt einen schriftlichen Änderungsvorschlag zum Flächenwidmungsplan einbringen. Dieser Antrag muss die gewünschte Widmung sowie eine Begründung enthalten. Im Rahmen eines Planungsgesprächs wird der Vorschlag mit dem Grundeigentümer besprochen und geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Änderung des Flächenwidmungsplans vorliegen.
Weitere Informationen und Auskünfte
Auf telefonische oder schriftliche Anfrage sind beim Bauamt Auszüge aus dem Flächenwidmungsplan, eine Baugrundstücksbestätigung sowie Widmungsbestätigungen für die Immobilienertragsteuer erhältlich.
Informationen zum Flächenwidmungsplan sind auch im Digitalen Atlas Vorarlberg abrufbar.