Mit der ID Austria können Sie sich modern, sicher und digital ausweisen und damit verschiedene Amtswege oder digitale Services von Verwaltung und Wirtschaft online nutzen. Sie ermöglicht die Anmeldung bei der Behörden-App „ID Austria“ und die Nutzung verschiedener digitaler Ausweise über die App „eAusweise“.
Österreicherinnen können die ID Austria bei ihrer Hauptwohnsitzgemeinde, einer Bezirkshauptmannschaft oder einer anderen Registrierungsbehörde aktivieren lassen. Österreicherinnen mit Hauptwohnsitz im Ausland können die Aktivierung bei jeder Bezirkshauptmannschaft vornehmen lassen.
Nutzer*innen einer bisherigen Handy-Signatur können diese eigenständig auf eine ID Austria umstellen. Sie werden bei der nächsten Anmeldung mit der Handy-Signatur automatisch durch einen Online-Umstellungsprozess geführt.
Für Bürger*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist die Landespolizeidirektion Bregenz für die Registrierung der ID Austria zuständig. Dafür ist eine Terminvereinbarung unter www.polizei.gv.at/vbg/ erforderlich.
Voraussetzungen für die Beantragung/Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion in der Gemeinde Zwischenwasser
Hauptwohnsitz in Zwischenwasser
Österreichische Staatsbürgerschaft
Mindestalter: 14 Jahre
Gültiger österreichischer Reisepass oder Personalausweis
Passfoto (den EU-Kriterien entsprechend), nicht älter als 6 Monate
App „ID Austria“ in der aktuellen Version auf dem eigenen Smartphone
Smartphone mit aktivierter Fingerabdruck- und/oder Gesichtserkennungsfunktion, Internetzugang und Kamerafunktion
Bei der Ersteinrichtung sind wir Ihnen gerne behilflich. Dazu muss die App „ID Austria“ bereits auf Ihrem Smartphone installiert sein. Ein Termin ist nicht erforderlich. Die ID Austria ist nach der Registrierung sofort aktiv und kann direkt genutzt werden. Das aktuelle Passfoto ist nach einigen Tagen in der App „eAusweise“ verfügbar.
Am 05.12.2023 wurde die Handy-Signatur vollständig durch die ID Austria abgelöst. Die Ausstellung einer neuen Handy-Signatur ist daher nicht mehr möglich. Die Umstellung Ihrer Handy-Signatur auf eine ID Austria ist online oder über die App „ID Austria“ möglich.
Der Umstellungsprozess wird bei der nächsten Online-Anmeldung automatisch gestartet oder kann über den Link „Umsteigen von Handy-Signatur auf ID Austria“ unterhalb des Anmeldefensters erfolgen. Geben Sie die Zugangsdaten Ihrer Handy-Signatur ein und folgen Sie den Anweisungen. Alternativ können Sie auch die App „ID Austria“ für die Umstellung verwenden.
Unterschiedliche Grundvoraussetzungen für die Umstellung
Wenn die Handy-Signatur nicht von einer Behörde ausgestellt wurde: Umstellung nur auf eine ID Austria mit Basisfunktion möglich. Diese bietet die gleichen Funktionen wie die Handy-Signatur. Nach Ablauf ist eine Neuregistrierung mit Vollfunktion erforderlich.
Wenn die Handy-Signatur von einer Behörde ausgestellt wurde: Online-Umstellung auf ID Austria mit Vollfunktion möglich (inkl. digitalem Ausweis).
Die App „ID Austria“ ist Ihr Zugang zur digitalen Verwaltung. Sie ermöglicht z. B. An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes, Auszüge aus dem Personenstandsregister und viele weitere Behördendienste. Sie dient auch als zweites Identifikationsmerkmal beim Einloggen in diverse Online-Portale.
Ausweisdaten wie Führerschein und Kfz-Zulassung können in der App „eAusweise“ digital genutzt werden. Voraussetzung: bestehende Anmeldung in der App „ID Austria“ und ID Austria mit Vollfunktion.
Anleitung zur Installation und Verknüpfung der App
Laden Sie die App „ID Austria“ aus dem App-Store auf Ihr Smartphone. Melden Sie sich mit einem Zweitgerät unter
https://id-austria.gv.at an. Klicken Sie in der App auf „Anmelden“, scannen Sie den QR-Code und verknüpfen Sie Ihr Smartphone mit Ihrem Konto.
Gültigkeitsdauer
Die ID Austria übernimmt bei der Umstellung die Restgültigkeit der Handy-Signatur. Gültigkeitsdauer und Details finden Sie unter www.a-trust.at/konto oder direkt in der App unter „Signatur-Zertifikatsdaten einsehen“.
Verlängerung ist online möglich – ausgenommen ausländische Staatsangehörige, für die eine Neuregistrierung bei einer Landespolizeidirektion erforderlich ist.
Bitte beachten Sie
Eine abgelaufene Handy-Signatur kann nicht umgewandelt werden.
Sind Zugangsdaten verloren, ist eine Neuregistrierung erforderlich.
Eine ID Austria mit Basisfunktion kann nicht verlängert werden – Neuregistrierung bei einer Behörde nötig.
Die Gültigkeitsdauer der ID Austria beträgt 5 Jahre ab Neuregistrierung. Eine rechtzeitige Verlängerung ist online möglich.
Wenn Sie demnächst einen neuen Reisepass oder Personalausweis beantragen, lassen Sie die ID Austria gleich im Zuge dessen aktivieren – das spart einen zusätzlichen Behördengang.
Haben Sie innerhalb der letzten 6 Monate ein neues Passfoto oder einen neuen amtlichen Lichtbildausweis anfertigen lassen? Dann können Sie dieses Foto verwenden, sofern es den EU-Kriterien entspricht.
Ein aktuelles Passfoto ist nur einmal erforderlich, wenn Reisepass und ID Austria gemeinsam beantragt werden.
Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur hatten: Diese kann beim nächsten Login oder direkt über die App „ID Austria“ selbstständig umgestellt werden. Sie benötigen dazu Ihre bisherigen Zugangsdaten sowie Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis.
Bei technischen Problemen mit der App oder dem Smartphone kontaktieren Sie bitte das Service Center des oesterreich.gv.at unter:
hilfe@oesterreich.gv.at
Montag bis Freitag, 8:00 bis 16:00 Uhr unter +43 50 233770
Oder nutzen Sie die Kontaktseite: www.oesterreich.gv.at/kontakt
Ein Widerruf der ID Austria ist bei Verlust oder aus anderen Gründen möglich – online, telefonisch oder persönlich bei einer Registrierungsbehörde.
Für den Widerruf benötigen Sie:
Ihr Widerrufspasswort (wenn telefonisch oder online)
Einen gültigen österreichischen Reisepass oder Personalausweis (bei persönlichem Widerruf)
Detaillierte Informationen finden Sie auf dem Registrierungsblatt, das Sie bei der Neuregistrierung erhalten haben, oder im Online-Bereich der ID Austria: www.id-austria.gv.at/hilfe