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Nationalratswahl

Bei der Nationalratswahl wird der Nationalrat für eine fünfjährige Legislaturperiode gewählt. Der österreichische Nationalrat ist Teil des Parlaments und besteht aus 183 Abgeordneten. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen die Gesetzgebung sowie Kontrollfunktionen, die unter anderem in parlamentarischen Ausschüssen wahrgenommen werden.

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger:innen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählen mit der amtlichen Wahlinformation

In der Regel erhalten alle Wahlberechtigten die amtliche Wahlinformation automatisch per Post. Die Stimmabgabe erfolgt am Wahlsonntag im zugeteilten Wahllokal der jeweiligen Gemeinde. Alternativ kann die Wahl mittels Wahlkarte (Briefwahl) oder durch den Besuch einer Wahlkommission für gehunfähige Personen erfolgen.

Wählen mit der Wahlkarte

Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich ortsabwesend oder aus gesundheitlichen Gründen verhindert sind, können eine Wahlkarte beantragen.

Die Beantragung ist persönlich im Bürgerservice möglich – mit der der Wahlinformation beiliegenden Anforderungskarte, per Post, E-Mail oder über den Online-Antrag (Link https://www.meinewahlkarte.at/). Telefonische Anträge sind nicht zulässig. Der Antrag kann formlos gestellt werden, muss jedoch folgende Angaben enthalten: Name, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz, Zustelladresse der Wahlkarte, einen gültigen Identitätsnachweis sowie eine Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen.