Seit Anfang August 2021 gibt es den neuen Personalausweis mit Chip (Fingerabdrücke). Die Erfassung erfolgt nur bei Personen ab 12 Jahren, es gelten dieselben Mitwirkungspflichten wie beim Reisepass.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland bei der Hauptwohnsitzgemeinde oder bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden.
Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:
Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)
eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads
amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen
Mit gültigem Reisepass
Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Mit abgelaufenem Personalausweis
alter Personalausweis
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung
alter Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
Staatsbürgerschaftsnachweis
Kosten
Kinder bis 2 Jahren: gratis (nur bei Erstausstellung),
Kinder zwischen 2 und 16 Jahren: 26,30 €
ab 16 Jahren: 61,50 €
Gültigkeit
ab 12 Jahren: 10 Jahre gültig