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Personalausweis

Seit Anfang August 2021 gibt es den neuen Personalausweis mit Chip (Fingerabdrücke). Die Erfassung erfolgt nur bei Personen ab 12 Jahren, es gelten dieselben Mitwirkungspflichten wie beim Reisepass.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland bei der Hauptwohnsitzgemeinde oder bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden.

Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:

Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

  • Geburtsurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)

  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads

  • amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen

Mit gültigem Reisepass

  • Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)


Mit abgelaufenem Personalausweis

  • alter Personalausweis

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)


Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung

  • alter Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung

  • Staatsbürgerschaftsnachweis


Kosten

Kinder bis 2 Jahren: gratis (nur bei Erstausstellung),
Kinder zwischen 2 und 16 Jahren: 26,30 €
ab 16 Jahren: 61,50 €

Gültigkeit

ab 12 Jahren: 10 Jahre gültig