Der Räumliche Entwicklungsplan (REP) bildet die zentrale Grundlage für die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung in Zwischenwasser. Dabei werden Herausforderungen aufgezeigt, sowie Ziele und Strategien für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde festgelegt.
In den hier angeführten Downloads finden Sie folgende Unterlagen zum im Jahr 2024 neu beschlossenen REP (GV240606):
Verordnung REP
Zielplan
Textteil Verordnung
Aufsichtsbehördlicher Bescheid