Der Reisepass ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Reisepass zu verlängern. Trotz Restgültigkeit des Reispasses kann jederzeit ein neuer beantragt werden.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei der Hauptwohnsitzgemeinde oder bei jeder Bezirkshauptmannschaft, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden.
Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:
Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)
eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads
amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen
Mit gültigem Reisepass
Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Mit abgelaufenem Personalausweis
alter Personalausweis
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung
alter Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
Staatsbürgerschaftsnachweis
Kosten
Kinder zwischen 2 und 12 Jahren: 30,- €
ab 12 Jahren: 75,90 €