Wahlrecht

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    Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen bieten der Bevölkerung die Möglichkeit, direkt am politischen Geschehen mitzuwirken – auf Gemeinde-, Landes-, Bundes- und EU-Ebene.

    Voraussetzung für jede Wahl, Abstimmung oder Befragung ist das vollendete 16. Lebensjahr am jeweiligen Stichtag sowie die Eintragung in die Wählerevidenz einer Gemeinde.

    Für Vorarlberger:innen und Österreicher:innen mit Hauptwohnsitz im Ausland gelten besondere Voraussetzungen. Details dazu finden Sie unter Downloads.